BK 2 Info

Alle Informationen zum Bildungsgang

1. Bildungsziel

Die Ausbildung am Kaufmännischen Berufskolleg II soll Schülerinnen und Schüler durch vertiefte fachtheoretische und fachpraktische Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten dazu befähigen, kaufmännische verwaltende Tätigkeiten in einem einer dualen Ausbildung entsprechenden Aufgabenfeld wahrzunehmen. Aufbauend auf dem Abschluss des Kaufmännischen Berufskollegs I werden die Schülerinnen und Schüler durch Weiterführung allgemein bildender und fachtheoretischer Kenntnisse zum Studium an einer Fachhochschule qualifiziert. Die Kaufmännische Schule Aalen bietet im berufspraktischen Bereich die Profile Büromanagement, Übungsfirma und Geschäftsprozesse an. Ziel ist es, Unterrichtsinhalte praxisnah zu vermitteln. Mit dem Abschlusszeugnis des Kaufmännischen Berufskollegs II wird die Fachhochschulreife erworben. Durch Ablegen einer Zusatzprüfung können die Schüler den Berufsabschluss „Staatlich geprüfte Wirtschaftsassistentin/Staatlich geprüfter Wirtschaftsassistent“ erwerben.

2. Aufnahmevoraussetzungen

Das Bestehen des kaufmännischen Berufskollegs I hat nicht automatisch die Aufnahme in das BK II zur Folge. Voraussetzung für die Aufnahme in das Kaufmännische Berufskolleg II ist das Abschlusszeugnis des Kaufmännischen Berufskollegs I mit einem Durchschnitt von mindestens 3,0 aus den Noten der Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik und Betriebswirtschaft. Falls die Schule nicht alle Bewerber aufnehmen kann, findet ein Auswahlverfahren statt.

3. Probehalbjahr

Alle Schüler werden zunächst auf Probe aufgenommen. Wer die Probezeit nicht bestanden hat, muss das Berufskolleg verlassen.

4. Abschlussprüfung

Eine schriftliche Prüfung ist in den Kernfächern Deutsch, Mathematik, Betriebswirtschaftslehre und Englisch abzulegen. Die mündlichen Prüfungen können sich auf alle maßgebenden Fächer erstrecken. Mit dem Bestehen dieser Abschlussprüfung wird die Fachhochschulreife erworben. Sie berechtigt zum Studium an den Fachhochschulen in Baden-Württemberg. Durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Zusatzprüfung erhält der Schüler das Zeugnis über den Berufsabschluss „Staatlich geprüfte Wirtschaftsassistentin/Staatlich geprüfter Wirtschaftsassistent“.

5. Anmeldung

Einheitlicher Anmeldeschluss ist spätestens der

1. März des jeweiligen Jahres.

Die Anmeldung erfolgt über das Online-Anmeldeverfahren BewO (http://schulen-in-bw.de/bewo).

Beigefügte Dateien

informationsblatt bk2 2021.pdf


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